Verlege Empfehlung für "HiHoPa" - Hirnholzpflaster

"HiHoPa" - Holzpflaster wird von mir bis zu einer Stärke von ca. 30 mm unterseitig netzverklebt hergestellt. Ab ca. 40 mm ist nach meiner Erfahrung. die unterseitige Netzverklebung nicht mehr erforderlich, da der Verleger ohne Schwierigkeiten die flachliegend mit der begehbaren Seite nach oben verpackten und folieneingeschrumpften Holzpflasterklötze reihenweise ( ca. 5 Stück pro Reihe ) herausnehmen kann, wenn er sie gegeneinanderdrückt. Infolge der Klotzhöhe von ca. 40 mm ist dieses ohne Schwierigkeiten möglich. Die unterseitig netzverklebten Verlegeeinheiten bestehen aus 3 Reihen Klötzen.
In der mittleren Reihe ist, um den Verband zu garantieren, die Einfügung eines halben Klotzes erforderlich. Die Lieferung der Verlegeeinheiten kann in zwei Formen erfolgen. ( siehe Zeichnung )
Bei der einen Form handelt es sich um rechtwinklig geschlossene Tafeln, bei denen in der mittleren Reihe ein halber Klotz eingefüllt ist und mitgeliefert wird. Bei diesem Element wird nach der Verlegung die Verlegeeinheit sichtbar, da am Ende der Platten 3 Reihen durchgehende Fugen haben. Die zweite Form der Liefermöglichkeit ist durch die werkseitige Herausnahme des halben Klotzes möglich. Der fehlende Klotz in der Platte wird lose im Sack mitgeliefert und kann bei der Verlegung sofort eingefügt werden, dann ist die Verlegeeinheit optisch nicht mehr sichtbar. Bei einer Bestellung sollte angegeben werden, ob die Verlegung in Form 1 oder Form 2 erfolgen soll.

  Form 1   Form 2
  Form 1   Form 2

Der Ordnung halber weise ich für die Verlegung von Holzpflaster daraufhin, daß nach DIN 68 702 RE die Feuchtigkeit des zur Verlegung kommenden Holzes 10 +/- 2 % beträgt.

Holzpflaster ist ein rustikaler Boden, dessen Fasern senkrecht stehen und daher eine besondere Widerstandsfähigkeit gegen Abnutzung und Eindrücke darstellt. Da Holz mit verändertem Klima seine Größe verändert, muß darauf hingewiesen werden, daß in den Räumen, in denen Holzpflaster verlegt wird, die relative Luftfeuchtigkeit nicht unter 50 % absinken darf. Fugenbildungen, die nur bei Absinken relativer Luftfeuchtigkeit entstehen können, sind keine Gewährleistungsschäden, zumal diese sich durch die Klimaveränderungen zurückbilden. Es muß ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß Holzpflasterböden nicht mit Wasser behandelt werden dürfen. Lediglich zur Beseitigung klebriger Rückstände kann in geringem Umfang Wasser verwendet werden. An stark benutzten Flächen ist der Boden mit Bohnerwachs zu schützen.